Sonntag, 10. April 2022

Presse und Kommunikation

 Heizkostenverordnung - Interview

„Wer bereits fernauslesbare Zähler installiert hat, muss Mieter monatlich über ihren Energieverbrauch informieren“

Inka Marie Storm, Chefjustiziarin von Haus & Grund Deutschland, erläutert im Interview die neuen Regelungen der Heizkostenverordnung und welche Pflichten Eigentümer jetzt erfüllen müssen.

Was schreibt die Heizkostenverordnung (HeizKV) hinsichtlich der Installation von fernauslesbaren Zählern vor?

Werden Zähler und Heizkostenverteiler neu installiert, müssen diese seit dem 1. Dezember 2021 fernablesbar sein. Ausnahmsweise gilt dies nur dann nicht, wenn nur ein einzelnes Gerät ersetzt oder ergänzt wird?

Bereits installierte, nicht fernablesbare Zähler und Heizkostenverteiler müssen spätestens bis zum 31. Dezember 2026 durch fernablesbare Geräte ersetzt werden.

https://www.hausundgrund.de/verein/eutin/ueber-uns/mediathek/videos-von-haus-und-grund

Dienstag, 9. November 2021

Auswirkungen von Beleidigungen

Beleidigung kann zu fristloser Kündigung des Mieters führen

„Wenn ein Mieter seinen Vermieter massiv beleidigt, so rechtfertigt dieses Verhalten eine fristlose Kündigung. Eine derartige Beleidigung ist beispielsweise gegeben, wenn wüste Beschimpfungen nicht als ein momentaner Kontrollverlust, sondern als bewusste Äußerungen und als unentschuldbar angesehen werden [LG Köln, 21.01.1993, 1 S 365/92]. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn sie nicht aufgrund einer Provokation oder im Zuge eines Streites fallen, sondern vollkommen bewusst gesagt werden. (Quelle: www.juraforum.de/ratgeber/mietrecht)

I.
Die Intensität zur Berechtigung einer fristlosen Kündigung wurde angenommen bei Äußerungen wie „Du kannst mich am Arsch lecken, du verrücktes Arschloch“ (LG Köln, Urteil vom 21.01.1993, Az. 1 S 365/92) oder „Sie sind ein Schwein“ (Amtsgericht München, Urteil vom 09.08.2013, Az. 411 C 8027/13).

Montag, 14. Juni 2021

Daten Stadt-Eutin

Bericht - Daten zur Region

Name Eutin, Stadt
Einwohner 16.449
Einwohner von Eutin, Stadt im Verhältnis zu Deutschland 0,02%
Einwohner von Eutin, Stadt im Verhältnis zu Schleswig-Holstein 0,59% 

Makroökonomische Daten 

Wert der Wohn- und Nichtwohnbauten in Deutschland 14.302.900.000.000 Euro
Wert der Wohnbauten in Deutschland 8.346.663.000.000 Euro
Wert der Nichtwohnbauten in Deutschland 5.956.237.000.000 Euro
Wert der Wohn- und Nichtwohnbauten in Eutin, Stadt 2.828.901.000 Euro
Wert der Wohnbauten in Eutin, Stadt 1.650.846.000 Euro
Wert der Nichtwohnbauten in Eutin, Stadt 1.178.055.000 Euro
Bruttowertschöpfung der Immobilienwirtschaft in Deutschland 291.822.000.000 Euro
Bruttowertschöpfung der Immobilienwirtschaft in Schleswig-Holstein 9.825.355.000 Euro
Bruttowertschöpfung der Immobilienwirtschaft in Eutin, Stadt 57.718.000 Euro 

Freitag, 12. März 2021

Der Verein Haus & Grund Eutin auf dem Weg in die Professionalität

Das digitale Zeitalter des Vereins begann im Jahre 2016

Eutin, 25. Februar 2021, Wilderich von Dalwigk, H&G Eutin. 

Der Beratungs- und Unterstützungsbedarf der Mitglieder hat sich geändert und wurde in nahezu allen Bereichen komplexer. Reichten früher wöchentliche 1-Stunden-Beratungen aus, so ist der Bedarf und Anspruch der Mitglieder innerhalb der letzten Jahre gestiegen.

Dies war u.a. ein Grund, im Jahre 2018 eine Geschäftsstelle einzurichten. Ein richtiger Schritt in die richtige Richtung. Beweis hierfür sind die Anzahl der wöchentlichen Beratungen in der Geschäftsstelle, telefonische Unterstützung und die Kommunikation per Mail. Nicht zu vergessen der Anstieg der Mitgliederzahlen.

Weiterlesen: Blog Haus und Grund SH

Donnerstag, 25. Februar 2021

Rückblick, Gegenwart und Ausblick

Haus & Grund Eutin informiert   

Im Jahre 1905 wurde in Eutin der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Eutin und Umgebung gegründet. Mitgliederorientierte Betreuung, hilfreiche Serviceangebote sowie unsere kostenlose Rechtsberatung sollen auch weiterhin „Zielsetzung“ des Vereins sein.

 

Historie Haus und Grund Eutin

Die folgenden Jahrzehnte waren von einschneidenden Ereignissen geprägt, die auch die Grundeigentümer stark belasteten: der erste Weltkrieg, Inflation, Arbeitslosigkeit, behördliche Bewirtschaftung des Wohnraumes. In der Zeit des Nationalsozialismus war auch der Eutiner Haus- und Grundeigentümerverein gleichgeschaltet und verlor an Bedeutung. Denn eine freie Interessenvertretung der Grundeigentümer war nicht mehr möglich. Der Verein stellte mehr oder weniger seine Tätigkeit ein.

Die Flüchtlingswelle nach dem zweiten Weltkrieg führte zur Wohnungsnot und Zwangsbewirtschaftung des Wohnraums. Die Hausbesitzer suchten zunehmend Rat und Hilfe bei den Haus- und Grundeigentümervereinen.

Im Jahre 1946 gründete sich der Verein „neu“, sodass der Verein sich den neuen Aufgaben frühzeitig stellen konnte. Das starke Informationsbedürfnis der Hausbesitzer etwa zu den Fragen der Wohnungsbelegung, des Lastenausgleichs, des Wiederaufbaus, aber auch der Eingriffe in das Eigentum führten in der Zeit bis zur Gründung der Bundesrepublik zu einem starken Anstieg der Mitgliederzahl.

Freitag, 12. Februar 2021

Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes

WEG-Gesetz reformiert

Das Reformgesetz wurde am 22.10.2020 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I 2020, S. 2187) veröffentlicht. Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEModG) ist am 1. Dezember in Kraft getreten. Die Novelle ist die größte Reform im Wohn- und Eigentumsrecht seit vielen Jahrzehnten. 

Die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes 2020 bringt erhebliche Veränderungen mit sich. So kann die Eigentümergemeinschaft mehr Verantwortung an den Verwalter delegieren, ohne an Rechten einzubüßen oder das WEModG stellt sicher, dass sich Verwalter und Eigentümer auf Augenhöhe begegnen.

Der beigefügte Download gibt einen aussagefähigen Überblick über die Gesetzesänderungen und eine Synopse zum Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEModG) mit den Änderungen ALT zu NEU.

Download: WEModG

Dieser Download enthält folgende Hinweise: » Regierungsentwurf » Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses » Synopse

Autorenbox:
Wilderich von Dalwigk
Haus & Grund Eutin

Dienstag, 24. November 2020

Rechtsberatungen Haus & Grund

Kostenlose Rechtsberatungen von Haus und Grund.
Aus den Rechtsberatungen 

„Bei Wohnkosten ist der Staat Preistreiber Nr. 1“       

Neben unklaren rechtlichen Regelungen führen derzeit verstärkt die steigenden Wohnkosten / Betriebskosten zu „Problemen“ zwischen Vermieter und Mietern, wie Haus und Grund Eutin aus der Beratungspraxis im Verein feststellen muss. Nicht die Mieten sind in den letzten Jahren gestiegen, sondern die Steuern, Abgaben und Energiepreise. Flankiert werden diese Bereiche von Diskussionen über die Grundsteuer.

So stiegen die Nettokaltmieten zwischen 2001 und 2011 lediglich um 11,7%. Im selben Zeitraum aber legten die Verbraucherpreise insgesamt um 17,1%, die Heizkosten um 52,2% und die Stromkosten sogar um 66,1% zu. „Dafür sind die privaten Vermieter nicht verantwortlich zu machen, sondern vielmehr ist der Staat der größte Preistreiber bei den Wohnkosten.“ (Haus & Grund)

Samstag, 14. November 2020

Wohnungsübergabeprotokoll 


 "Als Vermieter möchte man auf der sicheren Seite sein, wenn es darum geht, dass die vermietete Wohnung bei Auszug des Mieters in dem Zustand ist, in dem sie übergeben wurde. Sicherheit schafft hier das Wohnungsübergabeprotokoll.

Wie wichtig das Protokoll ist, erkennt man bereits an einem einfachen Beispiel: Wenn Sie als Vermieter bei der Wohnungsabnahme entdecken, dass der Teppichboden großflächig verschmutzt ist, der Mieter aber beteuert, dass der Zustand bereits bei seinem Auszug bestand. In einer solchen Situation kann ein Übergabeprotokoll juristische Streitigkeiten oftmals bereits im Vorfeld beilegen."

Den gesamten Beitrag können Sie unter folgenden Adresse aufrufen.

Übergabe-/Abnahmeprotokolle können Sie in der Geschäftsstelle bei Haus und Grund Eutin erhalten oder mit folgender Mail info@haus-und-grund-eutin.de bestellen.


Haus und Grund Eutin
Tel.: 04521-78142
Web.: Haus und Grund Eutin

Samstag, 25. Januar 2020

Technische Optimierung von Websites

SEO Neuigkeiten - Teil 2
SEO - Technik

Ohne technisches SEO geht es nicht, eine technisch saubere Umsetzung ist zwingend erforderlich. Je besser eine Seite optimiert ist, umso höhere Chancen hat sie auf ein gutes Ranking in den Google-SERPs.

Hier eine „fast“ umfassende Aufstellung technischer Elemente:

Hohe Priorität (wichtige Elemente, analog zu den Google-Updates)

Responsive Website: Beim Responsive Webdesign handelt es sich um ein gestalterisches und technisches Paradigma zur Erstellung von Websites, so dass diese auf Eigenschaften des jeweils benutzten Endgeräts, vor allem Smartphones und Tabletcomputer, reagieren können. (Quelle: Wikipedia). Responsive Website ist eine Forderung durch Google und beeinflusst ein positives Ranking.

Sonntag, 5. Januar 2020

Content- und Angebotsrelevanz

SEO Neuigkeiten - Teil 1

Optimierungen SEO


Viele Website-Betreiber vernachlässigen noch immer die grundlegenden Aufgaben guter Suchmaschinen- Optimierung. Dies bleibt auch weiterhin ein wichtiger Bereich, sowohl für Onpage, Offpage, Sematik, Pagespeed, Relevanz des Textes, responsive Website als auch für den technischen 
Zustand der Website.

SEO-Fragen
Wenn es um die inhaltliche Gestaltung der eigenen Website geht, sind folgende Fragen zu beantworten: Ist der Text auf der Website gut und ausreichend (einzigartiger Content!)? Welche Fragen sollten unbedingt beantwortet werden? Sind aussagefähige Bilder vorhanden (Bildsprache)? Sind Schaugrafiken, Videos oder Ähnliches notwendig? Sind Verweise auf Unterseiten vorhanden (interne Struktur bzw. interne Verlinkung)? Ist die Hierarchie der Überschriften (h1-h4 korrekt? Sind Metatags (Title, Deskription, Keywords) vorhanden und optimiert?

Dienstag, 17. Dezember 2019

Vertrauen ist gut - Kontrolle ist besser!

Unsere Kooperationspartner

Als Bauherr oder Eigentümer sollten Sie auf Experten-Unterstützung nicht verzichten. Ob Neubau oder der Kauf einer Immobilie: neben der Beratung durch unsere Rechtsanwälte rund um das Thema Bauen und Kaufen, vermitteln wir Spezialisten und bieten Services, mit denen Sie 

viel Zeit, jede Menge Ärger und natürlich bares Geld sparen können.

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!
„Als technischer und bauwirtschaftlicher Dienstleister begleitet zum Beispiel die Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen GmbH (ARGE-SH) Bauvorhaben und Bauprozesse von der Planung bis zur Fertigstellung. Mitglieder von Haus & Grund erhalten bei der ARGE-SH 10 % Rabatt auf sämtliche Leistungen z.B. Beratung durch einen Sachverständigen, professionelle Begleitung eines Bauvorhabens bei Planung, Bau und Abnahme, Feststellung von Baumängeln und Bauschäden, Energieausweise und mehr!“
(Blogbeitrag vom 16.12.2019, Landesverband SH)


Mittwoch, 27. November 2019

Gewerberaummietvertrag

Seminar mit Haus und Grund Eutin
Seminar Mietvertrag

Praktikerseminar für Vermieter, Eigentümer, Verwaltungsgesellschaften und Fachkräfte der Wohnungswirtschaft mit Haus und Grund Eutin.

Tagungstermin
Samstag, 18. Januar 2020, 09:00 bis 13:00 Uhr
Ort: Brauhaus Eutin, Am Markt 11, 23701 Eutin

Inhalte
1.  Gewerberaum (Abgrenzung zum Wohnraum)
2.  Vertragsabschluss
3.  Mietgegenstand und Mietzweck
4.  Mietzeit
5.  Miete
6.  Betriebs- und sonstige Kosten
7.  Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten
8.  Modernisierung
9.  Schönheitsreparaturen
10.Mietsicherheit
11.Kündigungsfristen
12.Betriebspflicht


Montag, 18. November 2019

Unser Weg

Rund um die Immobilie!   
Starke Gemeinschaft

Die Erfahrungen von Haus und Grund Eutin aus über 115 Jahren erfolgreicher Arbeit hat Haus & Grund Eutin zu einem anerkannten Gesprächs- partner in allen Fragen „Rund um Ihre Immobilie“ gemacht.

Unsere Mitglieder sind grundverschieden: selbstnutzende Haus- und Wohnungseigentümer, Eigentümer von Mehrfamilienhäuser oder Wohnungseigentum, Vermieter sowie Kauf- und Bauwillige. Wir sind für jeden da!

Haus und Grund Eutin bilanziert eine positive Mitgliederentwicklung: dem Verein gehören aktuell 1.200 Personen an. Unser Ortsverein ist sehr erfreut, dass die Sprechstunden in der Geschäftsstelle außerordentlich gut besucht werden. Einmal pro Woche, jeweils mittwochs, finden Rechtsberatungen für Mitglieder statt.


Freitag, 8. November 2019

Digitale Ausrichtung

Haus und Grund Eutin

Haus und Grund Eutin im digitalen Zeitalter?   

Vereinssoftware (Einzelanwendung), Website (über den Landesverband), Websiteoptimierung, Buchhaltungsprogramm (FibuPersonal, Faktura), Bankverwaltungsprogramm (Kontenabfragen, Lastschriftverfahren, Überweisungen, Sammelbuchungen) – all dies sind Hilfsmittel, die wir seit 2018 in unserer neu eröffneten Geschäftsstelle vollumfänglich nutzen.

Nunmehr gehen wir einen weiteren Schritt: ab Januar 2020 werden wir eine seitens „Haus und Grund Deutschland“ bereitgestelltes Vereinsmanagement-Software  nutzen. Ein einheitliches Programm, das speziell für Haus und Grund Vereine erstellt wurde. Es handelt sich nicht nur um Programmmodule für die Vereinsverwaltung, sondern es werden moderne Module für „Kommunikationsmöglichkeiten“ angeboten. Insofern ein weiterer Schritt in die Zukunft.

Dienstag, 5. November 2019

Gewerbemietvertrag

Fristlose Kündigung 

Kündigung Gewerbemietvertrag
Auch im Gewerbemietrecht ist ein sogenannter 
“wichtiger Grund” Voraussetzung dafür, dass das
Mietverhältnis fristlos gekündigt werden kann. 

Wie bei einer „normalen“ Wohnung kann auch hierbei die außerordentliche Kündigung sowohl vom Vermieter und als auch vom Mieter ausgehen. Generell wird ein sogenannter „wichtiger Grund“ im § 543 BGB zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund wie folgt erklärt:

"1)           […] Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann."

Freitag, 1. November 2019

Zeitmietvertrag

Rechtssichere Mietverträge

Befristeter Mietvertrag

Ein Mietvertrag regelt die Rechte und Pflichten
zwischen Vermieter und Mieter. Vermieter haben die
Möglichkeit, ihre Immobilie entweder befristet oder
unbefristet zu vermieten.


Ein befristeter Mietvertrag legt den Mietzeitraum auf eine bestimmte Zeit fest. Das heißt, der Beginn und das Ende des Vertrags sind klar definiert. Allerdings ist ein Vermieter nur dann berechtigt, einen Mietvertrag z.B. für ein Haus zu befristen, wenn er einen berechtigten Grund nach § 575 BGB hat. Dies ist der Fall, wenn der Vermieter im Anschluss an die Mietzeit:


- selbst in das Haus / Wohnung einziehen möchte beziehungsweise ein Angehöriger,
- oder ein Angehöriger seines Haushalts  das Haus abreißen,
- wesentlich verändern oder in großem Umfang sanieren möchte,
- der Vermieter die Räume zur Dienstleistung vermieten will (z.B. Werkswohnung).


Donnerstag, 31. Oktober 2019

Betriebskosten

 Bewirtschaftungsaufwendungen
Betriebskostenarten und Zuordnung

Betriebskosten sind diejenigen Kosten, die durch das 
Eigentum (oder das Erbbaurecht) an einer Immobilie laufend entstehen.

Ausgeschlossen sind Verwaltungskosten sowie Instandhaltungs- und Instandsetzungs-kosten. Nachfolgende Betriebskostenarten können auf Mieter umgelegt werden.
Gemäß § 2 BetrKV zählen die folgenden Punkte zu den Betriebskosten:

Öffentliche Lasten: Der Begriff öffentliche Lasten umfasst Steuern und Abgaben, die der Vermieter an die Stadt oder Gemeinde zu entrichten hat. Allerdings müssen die „Lasten“ im direkten Zusammenhang mit der Immobilie stehen. So ist z.B. die Grundsteuer umlagefähig, nicht jedoch persönliche Steuern des Vermieters wie z.B. die Einkommensteuer aus Vermietung und Verpachtung oder die Gewerbesteuer. Weitere öffentliche Lasten, die der Vermieter auf die Mieter umlegen darf, sind z.B. die Zweitwohnungssteuer oder die Deichabgabe.

Wasserversorgung: Auch die Kosten der Wasserversorgung werden zu den Betriebskosten gerechnet. Dabei handelt es sich neben den Grundgebühren insbesondere um die Miet- sowie die Eichkosten der Wasserzähler. Darüber hinaus umfasst dieser Punkt ebenfalls die Kosten für die Berechnung und Aufteilung des Wasserverbrauchs sowie die Wartungskosten für die Wassermengenregler.