Beitragsordnung

Beitrags- und Gebührenordnung 

Haus- und Grund Eutin und Umgebung e.V.
(gem. § 7 Abs. 3 der Satzung)

§ 1 Beginn und Ende der Beitragspflicht
Die Beitragspflicht (Jahresbeitrag) entsteht mit Datum der Bestätigung des Aufnahmeantrages und erlischt mit Ende der Mitgliedschaft durch Kündigung.
Die Beiträge sind Jahresbeiträge, unabhängig vom Eintritt.

Die Kündigungsfrist besteht sechs Monate zum Jahresende. Bei Tod endet die Mitgliedschaft mit Datum der Mitteilung durch die Erben. Scheidet ein Mitglied im Laufe des Jahres aus, erfolgt keine anteilige Beitragserstattung.

§ 2 Bemessungsgrundlage und Höhe der Beiträge
Für jedes Mitglied wird ein Beitrag erhoben. Die Festsetzung der Beiträge wird durch eine Jahreshauptversammlung beschlossen. Gültige Beiträge ab Januar 2018 (JHV vom 11.Sept. 2017):

I.     Mitgliedschaft bis zu 1 Einheit

Mitgliedschaft plus Einfamilienhaus/Zweifamilienhaus,
Eigentumswohnung, unbebautes Grundstück oder Privathaftpflicht                                                                                                                      € 48,00
II.   Mitgliedschaft ab 2 Einheiten

Mitgliedschaft plus Mehrfamilienhäuser, Mietshäuser, Eigentumswohnungen, unbebaute Grundstücke, Gewerbeeinheiten,   
             € 60,00

EW = Eigentumswohnung, E/Z = Einfamilien-/Zweifamilienhaus, G = Gewerbe
M = Mehrfamilienhaus, UbG = unbebautes Grundstück, PHV = Privathaftpflicht


§ 3 Fälligkeiten der Beiträge

Der Mitgliedsbeitrag sowie die Versicherungsprämien werden jeweils zum 1. Januar eines jeden Jahres fällig und sind kostenfrei auf ein Konto des Vereins anzuweisen.

Bei Teilnahme am Lastschriftverfahren werden die Beiträge und die Versicherungsprämien durch den Verein eingezogen. Die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren ist obligatorisch.
Eine Ermäßigung oder Stundung findet grundsätzlich nicht statt.

Treten Mitglieder während des Jahres neu dem Verein bei, so ist der volle Jahresbeitrag sofort fällig.
Treten Mitglieder während des Jahres aus, ist eine Rückzahlung des Beitrages auch anteilig nicht möglich.

§ 4 Gebühren

Rücklastschriften:
Die entstandenen Gebühren der ausführenden Bank werden nach dem Verursacherprinzip (hier Mitglied) in Rechnung gestellt. Ausweis für die entstandenen Rücklastschriftgebühren ist das Bankkonto bei der Volksbank Eutin.

Erinnerung / Mahnungen:
Erinnerungsschreiben für nicht gezahlte Beiträge: keine Gebühren
Mahnungen: 1. und 2. Mahnung jeweils 3,50 € Mahngebühren
Bearbeitungsgebühren 4,50 € für Beitreibungsverfahren.

Bei Nichtteilnahme am Bankeinzugsverfahren wird ein jährlicher Zuschlag in Höhe von Euro 10,00 für Rechnungserstellung und dem damit verbundenem erhöhten Arbeitsaufwand erhoben.


gez. Der Vorstand
vertr. durch RA Kerstin Clausen
-Vorsitzende-