Beitrags- und Gebührenordnung
Haus-
und Grund Eutin und Umgebung e.V.
(gem. § 7 Abs. 3 der Satzung)
§ 1 Beginn und Ende der Beitragspflicht
Die Beitragspflicht (Jahresbeitrag)
entsteht mit Datum der Bestätigung des Aufnahmeantrages und erlischt mit Ende
der Mitgliedschaft durch Kündigung.
Die Beiträge sind Jahresbeiträge, unabhängig
vom Eintritt.
Die Kündigungsfrist
besteht sechs Monate zum Jahresende. Bei Tod endet die Mitgliedschaft mit Datum
der Mitteilung durch die Erben. Scheidet ein Mitglied im Laufe des Jahres aus,
erfolgt keine anteilige Beitragserstattung.
§ 2 Bemessungsgrundlage und Höhe der Beiträge
Für jedes Mitglied wird ein Beitrag erhoben. Die Festsetzung der Beiträge
wird durch eine Jahreshauptversammlung beschlossen. Gültige Beiträge ab Januar
2018 (JHV vom 11.Sept. 2017):
I. Mitgliedschaft bis zu 1 Einheit
Mitgliedschaft plus Einfamilienhaus/Zweifamilienhaus,
Eigentumswohnung, unbebautes Grundstück oder
Privathaftpflicht €
48,00
II.
Mitgliedschaft
ab 2 Einheiten
Mitgliedschaft plus Mehrfamilienhäuser,
Mietshäuser, Eigentumswohnungen, unbebaute Grundstücke, Gewerbeeinheiten,
€ 60,00
EW = Eigentumswohnung, E/Z =
Einfamilien-/Zweifamilienhaus, G = Gewerbe
M = Mehrfamilienhaus, UbG = unbebautes Grundstück,
PHV = Privathaftpflicht
§ 3 Fälligkeiten der Beiträge
Der Mitgliedsbeitrag sowie die Versicherungsprämien
werden jeweils zum 1. Januar eines jeden Jahres fällig und sind kostenfrei auf
ein Konto des Vereins anzuweisen.
Bei Teilnahme am
Lastschriftverfahren werden die Beiträge und die Versicherungsprämien durch
den Verein eingezogen. Die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren ist
obligatorisch.
Eine Ermäßigung oder Stundung findet
grundsätzlich nicht statt.
Treten Mitglieder während
des Jahres neu dem Verein bei, so ist der volle Jahresbeitrag sofort fällig.
Treten Mitglieder während
des Jahres aus, ist eine Rückzahlung des Beitrages auch anteilig nicht möglich.
§ 4 Gebühren
Rücklastschriften:
Die entstandenen Gebühren der ausführenden Bank
werden nach dem Verursacherprinzip (hier Mitglied) in Rechnung gestellt.
Ausweis für die entstandenen Rücklastschriftgebühren ist das Bankkonto bei der
Volksbank Eutin.
Erinnerung / Mahnungen:
Erinnerungsschreiben für nicht gezahlte
Beiträge: keine Gebühren
Mahnungen: 1. und 2. Mahnung jeweils 3,50 € Mahngebühren
Bearbeitungsgebühren 4,50 € für
Beitreibungsverfahren.
Bei Nichtteilnahme
am Bankeinzugsverfahren wird ein jährlicher Zuschlag in Höhe von Euro 10,00 für
Rechnungserstellung und dem damit verbundenem erhöhten Arbeitsaufwand erhoben.
gez. Der Vorstand
vertr. durch RA Kerstin Clausen
-Vorsitzende-