Fristlose Kündigung
“wichtiger
Grund” Voraussetzung dafür, dass das
Mietverhältnis fristlos gekündigt
werden kann.
Wie bei einer „normalen“ Wohnung kann auch hierbei
die außerordentliche Kündigung sowohl vom Vermieter
und als auch vom Mieter ausgehen. Generell wird ein sogenannter „wichtiger Grund“ im
§ 543 BGB zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund
wie folgt erklärt:
"1)
[…] Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem
Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere
eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen
Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der
Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht
zugemutet werden kann."