Samstag, 14. November 2020

Wohnungsübergabeprotokoll 


 "Als Vermieter möchte man auf der sicheren Seite sein, wenn es darum geht, dass die vermietete Wohnung bei Auszug des Mieters in dem Zustand ist, in dem sie übergeben wurde. Sicherheit schafft hier das Wohnungsübergabeprotokoll.

Wie wichtig das Protokoll ist, erkennt man bereits an einem einfachen Beispiel: Wenn Sie als Vermieter bei der Wohnungsabnahme entdecken, dass der Teppichboden großflächig verschmutzt ist, der Mieter aber beteuert, dass der Zustand bereits bei seinem Auszug bestand. In einer solchen Situation kann ein Übergabeprotokoll juristische Streitigkeiten oftmals bereits im Vorfeld beilegen."

Den gesamten Beitrag können Sie unter folgenden Adresse aufrufen.

Übergabe-/Abnahmeprotokolle können Sie in der Geschäftsstelle bei Haus und Grund Eutin erhalten oder mit folgender Mail info@haus-und-grund-eutin.de bestellen.


Haus und Grund Eutin
Tel.: 04521-78142
Web.: Haus und Grund Eutin